Bava Metzia 26

Kapitel 26

א דאמר לא היו דברים מעולם
1 Der Schuldner sagt ja, es sei überhaupt nicht wahr.
ב אמר רבי אלעזר מחלוקת בשאין חייב מודה דרבי מאיר סבר שטר שאין בו אחריות נכסים אינו גובה לא ממשעבדי ולא מבני חרי ורבנן סברי (ממשעבדי הוא דלא גבי מבני חרי) מגבא גבי אבל כשחייב מודה דברי הכל יחזיר ולא חיישינן לפרעון ולקנוניא
2 R. Elea͑zar sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn der Schuldner es nicht zugibt; R. Meír ist der Ansicht, man könne mit einem Schuldscheine, der keine Güterhaftung enthält, weder verkaufte noch unverkaufte [Güter] einfordern, während die Rabbanan der Ansicht sind, man könne nur von verkauften nicht einfordern, wohl aber könne man von freien einfordern; wenn aber der Schuldner es zugibt, stimmen alle überein, daß man sie zurückgebe, und wir berücksichtigen Bezahlung und fraudulöse Verabredung nicht.
ג ורבי יוחנן אמר מחלוקת כשחייב מודה דרבי מאיר סבר שטר שאין בו אחריות נכסים ממשעבדי הוא דלא גבי אבל מבני חרי מגבא גבי ורבנן סברי ממשעבדי נמי גבי אבל כשאין חייב מודה דברי הכל לא יחזיר דחיישינן לפרעון
3 R. Joḥanan aber sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn der Schuldner es zugibt; R. Meír ist der Ansicht, man könne mit einem Schuldscheine, der keine Güterhaftung enthält, von verkauften nicht einfordern, wohl aber könne man mit diesem von freien einfordern, während die Rabbanan der Ansicht sind, man könne auch von verkauften einfordern; wenn aber der Schuldner es nicht zugibt, stimmen alle überein, daß man sie nicht zurückgebe, denn es ist zu berücksichtigen, sie können bezahlt sein.
ד תניא כוותיה דרבי יוחנן ותיובתא דרבי אלעזר בחדא ותיובתא דשמואל בתרתי
4 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan, zur Widerlegung R. Elea͑zars in einem Punkte und zur Widerlegung Šemuéls in zwei Punkten:
ה מצא שטרי חוב ויש בהם אחריות נכסים אף על פי ששניהם מודים לא יחזיר לא לזה ולא לזה אין בהן אחריות נכסים בזמן שהלוה מודה יחזיר למלוה אין הלוה מודה לא יחזיר לא לזה ולא לזה דברי רבי מאיר
5 Wenn jemand Schuldscheine, die Güterhaftung enthalten, findet, so gebe er sie, obgleich beide es zugeben, weder dem einen noch dem anderen zurück; enthalten sie keine Güterhaftung, so gebe er sie, wenn der Schuldner es zugibt, dem Gläubiger, und wenn der Schuldner es nicht zugibt, weder dem einen noch dem anderen zurück – so R. Meír,
ו שהיה רבי מאיר אומר שטרי שיש בהם אחריות נכסים גובה מנכסים משועבדים ושאין בהם אחריות נכסים גובה מנכסים בני חורין וחכמים אומרים אחד זה ואחד זה גובה מנכסים משועבדים
6 denn R. Meír ist der Ansicht, mit Schuldscheinen, die Güterhaftung enthalten, könne man von verkauften Gütern einfordern, und die keine Güterhaftung enthalten, von freien Gütern einfordern. Die Weisen sagen, sowohl mit diesen als auch mit jenen könne man von verkauften Gütern einfordern.
ז תיובתא דרבי אלעזר בחדא דאמר לרבי מאיר שטר שאין בו אחריות נכסים אינו גובה מנכסים משועבדים ולא מנכסים בני חורין וקאמר בין לר' מאיר בין לרבנן לא חיישינן לקנוניא
7 Dies ist in einem Punkte eine Widerlegung R. Elea͑zars, denn er sagt, nach R. Meír könne man mit einem Schuldscheine, der keine Güterhaftung enthält, weder von verkauften noch von freien Gütern einfordern. Ferner sagt er, sowohl nach R. Meír als auch nach den Rabbanan sei eine fraudulöse Verabredung nicht zu berücksichtigen,
ח וברייתא קתני שטר שאין בו אחריות נכסים ממשעבדי הוא דלא גבי הא מבני חורין מגבא גבי וקתני בין לר"מ בין לרבנן חיישינן לקנוניא דקתני אע"פ ששניהם מודים לא יחזיר לא לזה ולא לזה אלמא חיישינן לקנוניא
8 während die Barajtha lehrt, daß man mit einem Schuldscheine, der keine Güterhaftung enthält, nur von verkauften Gütern nicht einfordern könne, wohl aber könne man mit diesem von freien Gütern einfordern, und ferner lehrt sie, sowohl nach R. Meír als auch nach den Rabbanan sei eine fraudulöse Verabredung zu berücksichtigen. Diese lehrt nämlich, daß man sie, obgleich beide es zugeben, weder dem einen noch dem anderen zurückgebe, demnach berücksichtige man wohl eine fraudulöse Verabredung. –
ט והא הני תרתי הוא
9 Das sind ja zwei Punkte!? –